Peter Zihlmann ist ein profunder Kenner des Schweizer Rechtssystems. Er ist promovierter Jurist und war selber Richter und Strafverteidiger. Als Buchautor vertritt er eine Haltung
gegenüber dem straffälligen Menschen, die von Augenmass und Menschlichkeit geprägt ist und sich wohltuend abhebt von der alltäglichen Medienhetze gegen die Aussenseiter
der Gesellschaft.
Die Brisanz seiner Überlegungen macht den nachstehenden Aufsatz meines Erachtens zu einem seiner besten Texte. Er thematisiert darin den Wandel des Strafrechts von einem über
Jahrhunderte gewachsenen Schuldstrafrecht zu einem überstürzt eingeführten Präventionsstrafrecht, das Züge diktatorischer Menschenverachtung trägt und
an den nationalsozialistischen Umgang mit Menschen gemahnt.
Selbstverständlich will er damit nicht unverbesserliche Gewalttäter verteidigen; er ist sich bewusst, dass jede Gesellschaft das Recht hat, alles Nötige vorzukehren, um
Verbrecher abzuschrecken und zur Rechenschaft zu ziehen.
Doch keine zivilisierte Gesellschaft darf Gesinnungsjustiz üben und Menschen für Taten bestrafen, die sie nicht begangen haben und bloss irgendwann verüben könnten.
Genau das aber ist heute in der Schweiz an der Tagesordnung. Menschen werden vorsorglich weggesperrt, Leben werden zerstört, Unschuldige werden mit den Mitteln der Zwangspsychiatrie gebrochen,
nur weil sie sich nicht schuldig bekennen.
Der Unschuldige ist im System nicht vorgesehen, und Beschuldigungen, zumal von Frauen, werden nicht hinreichend überprüft, weil im Staatsfeminismus die Glaubwürdigkeit
von Frauen – zu Unrecht! – über jeden Zweifel erhaben ist.
Das neue System hat neue Halbgötter hervorgebracht: die forensischen Psychiater. Sie sind die Schreibtischtäter des 21. Jahrhunderts. Was sogar den Richtern unheimlich ist, erledigen
sie ohne Gewissensbisse: Sie erklären Menschen abschliessend zu unheilbar persönlichkeitsgestörten Teufeln.
Ihre Hybris ist so gross, dass sich Peter Zihlmann mit Recht fragt, ob die Forensiker nicht selbst persönlichkeitsgestört sind. |