Über die Handlanger des Unrechtsstaats

Im Dritten Reich war die Justiz nicht unabhängig. Die Richterschaft hatte Angst, Urteile zu fällen, die der herrschenden Ideologie widersprachen. Politische Auftragsjustiz trat an die Stelle neutraler und vorurteilsloser Rechtsprechung.
Diese Binsenwahrheit bezweifelt niemand.
Doch die Tatsache, dass wir heute wieder gleich weit sind, wird weitherum bestritten. Die Justiz ist unabhängig – mit dieser Beschwörungsformel wird man abgespiesen, wenn man es wagt, die Verfassungstreue der Justiz in Zweifel zu ziehen.
Ich tue genau dies. Meines Erachtens ist unsere Justiz schon längst nicht mehr unabhängig; sie ist in den Händen von Exponenten der herrschenden Ideologie: des Staatsfeminismus.
Wer sich nicht anpasst, wird von den Medien an den Pranger gestellt und von seinen Berufskollegen geächtet.

Diese Tendenz zeigt sich besonders deutlich, wenn es um sexualstrafrechtliche Fragen geht.
Davor hat jeder Richter heute Angst. Man möchte solche Verfahren am liebsten möglichst schnell mit einer Verurteilung abschliessen. Damit erspart man sich Konflikte mit den Medien und “Opfer”verbänden.
Der Weg des geringsten Widerstandes hat jedoch mit Rechtsprechung wenig zu tun. Und mit Gerechtigkeit noch weniger. Zu den falschen Gesetzen, die im Staatsfeminismus erlassen worden sind, kommen nun noch die rückgratlosen Richter.
Wie im Dritten Reich.
Oder in der DDR: Der “Republikflüchtling” war ein Todeskandidat. Jeder Grenzsoldat durfte, ja musste ihn erschiessen.
Heute stehen Grenzsoldaten vor Gericht, weil sie an die falschen Gesetze geglaubt hatten. Aber die Gesetzgeber stehen nicht vor Gericht, damals wie heute. Die “furchtbaren Juristen” (Jörg Friedrich) des NS-Staates und der DDR haben einfach die Roben gewechselt und mit ihnen auch ihre Überzeugungen. Was bedeuten schon Wörter ... Der Schritt von einer Ideologie zur anderen ist klein.

Vor einiger Zeit hatte ich das Vergnügen, mit drei Richtern des Bezirksgerichts Albula über Schamlippen und Vaginae, behaarte und unbehaarte, diskutieren zu dürfen. Der Vorsitzende Richter fragte mich unter anderem, ob “pic” auf Deutsch “Schwein” bedeute. (Daraus schloss ich, dass er meiner englischen Homepage nicht allzuviel Verständnis entgegenbringen würde.)
Auch Philosophisches kam zur Sprache. Zu meiner grossen Freude gelang es mir, das Richtergremium zu fragen, ob es der Meinung sei, eine Vagina sei per se schmutzig. (Denn ich halte dafür, dass Pornographie vor allem im Kopf des Betrachters existiert.)
Dann sprach ich über Einvernehmlichkeit zwischen den Geschlechtern, Grosszügigkeit in der Geschlechterbeziehung und unkonventionelle Paarbeziehungen.
Aber damit kam ich nicht weit; Posen und Pixel waren alles, was die Richter interessierte. Wo ist die Vagina im Bild, wie gross ist sie, wie gross ist der Vibrator, der in der Vagina steckt.
Nun, diese Fragen sind vielleicht rechtlich in der Tat von erheblicher Bedeutung. Als Nichtjurist kann ich das nicht beurteilen.
Aber ich bin naiv genug zu glauben, dass es das Recht jeder Frau ist, mit ihrem Körper das zu tun, was sie will. Und wenn sie vor laufender Kamera onanieren will, soll sie das ruhig tun, denn es ist ihr Körper und ihr Leben, und niemand – vor allem aber kein Mann – hat das Recht, ihr dieses Recht abzusprechen.

Als Bildaussage ist für mich in solchen Fällen insbesondere ein Faktum zentral: die offensichtliche Vertrautheit und Intimität zwischen der Frau und dem Photographen. Solche Bilder illustrieren genau das, was ich mit meiner Homepage sagen will: Die Geschlechterbeziehung ist ein persönliches Paradies, in dem der Staat nichts verloren hat. Sie ist weder feministischen noch religiösen noch staatlichen Dogmen unterworfen. Sie ist ein Hort der Würde und der Selbstbestimmung des Individuums.

Schliesslich fragte mich der Vorsitzende Richter, der aus dem kleinen Dorf Mon stammt, ob ich der Ansicht sei, dass solche Bilder auf jede Litfassäule, auf jede Werbefläche in den Dörfern des Albulatals gehörten. Diese Frage verneinte ich, und zwar mit folgender Begründung: Eine Homepage ist wie ein Buch, das zum vertraulichen Dialog zwischen Autor und Leser einlädt. In diesem privaten Diskurs hat Öffentlichkeit keinen Platz.
Zur Veranschaulichung dieses Sachverhalts fügte ich hinzu, dass ich auch nicht am Paradeplatz in Zürich onaniere, sondern zu Hause in meinen eigenen vier Wänden.

Meine Argumente stiessen indessen nur auf mässiges Interesse. Grund: s. oben. Deshalb bin ich jetzt ein erstinstanzlich verurteilter Pornograph.
Da meine Aussagen überhaupt nicht protokolliert wurden, schalte ich sie hiermit online. Und selbstverständlich akzeptiere ich die Verurteilung nicht. Ich werde die Werte, an die ich glaube, auch vor den Appellationsgerichten verteidigen. Vielleicht treffe ich dort auf Richter, für die eine englischsprachige Site kein Buch mit sieben Siegeln ist und die gewillt sind, sich mit meinen Absichten und Anliegen wenigstens ansatzweise auseinanderzusetzen.

Admin
2004


Nachtrag
Die Chance, mich vor einem gebildeteren Richtergremium zu verteidigen, bekam ich nie! Die Verhandlung vor dem Bezirksgericht war die letzte. Alle Berufungsgerichte urteilten nur noch aufgrund der Akten. Eine solche Justiz ist nicht viel besser als die amerikanische! Geheimgerichte mit politisch genehmen Richtern entscheiden dort abschliessend über das Schicksal von Verdächtigen und Angeklagten.

Nachtrag 2
Es gibt auch mutige Richter in diesem Land. Mögen andere seinem Beispiel folgen.

Admin
3. Juli 2017