Ein Urteil
In einem fast fünf Jahre alten “Beobachter”, den ich erst jetzt in die Hände bekam, stiess ich kürzlich auf den folgenden Bundesgerichtsentscheid: “Vergewaltigung
in der Ehe
Wird der eheliche Beischlaf erduldet, um einer erheblichen psychischen Drucksituation durch den Ehemann die Spitze zu brechen, so ist das Vergewaltigung, auch ohne Anwendung von physischer Gewalt. Das Gesetz
will die sexuelle Freiheit und Ehre schützen und verlangt bei der Vergewaltigung in der Ehe nicht ein höheres Mass an Widerstand durch das Opfer als ausserhalb.”
“Beobachter” Nr. 10, 11. Mai 2001, S. 61
Was steht hier genau geschrieben? Was verbirgt sich hinter diesen Zeilen? Was ist in den Köpfen der Handlanger des feministischen Unrechtsstaates vorgegangen, als sie dieses Urteil sprachen?
Erstens fällt die Wortwahl auf (“erdulden”, “Druck”, “Widerstand”, “Opfer”, “Ehre”) – das ist grimmigste Weltkrieg-I-Rhetorik.
Im Zusammenhang mit Ehe, Liebe, Partnerschaft ... Im Kontext von Koitus und Vereinigung ...
Die emotionalen und physischen Höhepunkte des normalen Ehelebens betrachten unsere höchsten Richter als schreckliche Strapaze und Strafe für die Frau. Der Ehemann lebt – ganz nach
Art der Männer – sadistisch und gefühllos seine Triebe aus, die arme Ehefrau wehrt sich nach Leibeskräften, aber vergeblich, gegen seine Annäherungen. Sie will nur ihre Ruhe haben,
er aber will ständig Sex.
Was für ein perverses und tragisch falsches Ehebild! Und diese Herrschaften befinden über Recht und Unrecht! Sie bestimmen, was Frauen zu fühlen haben, was Kinder zu fühlen
haben, was “Pornographie” ist, was “Prostitution” ist, wie Frauen sich dabei zu fühlen haben (“erniedrigt” natürlich), was “Sitte” ist, welches
“Rechtsempfinden” mir innewohnen sollte.
Mein Gott. Mich schaudert.
Der ganze Schopenhauer, der ganze Freud, der ganze Reich, der ganze Kinsey – die ganze sexologische Forschung der letzten hundert Jahre ist spurlos an unseren höchsten Richtern vorbeigegangen.
Weibliche sexuelle Bedürfnisse, das Wesen der Sexualität, die biologischen Konstanten der Sexualität – davon haben unsere Bundesrichter noch nie etwas gehört.
Kein Wunder, denn sie lassen sich von verblühten, verbitterten Feministinnen inspirieren, deren Sinnen und Trachten nur auf die Bestrafung der Männer gerichtet ist, da kein Mann sie eines
Blickes würdigt.
Zweitens – und dieser Aspekt ist noch viel gravierender – öffnet dieses Urteil der Erpressung und dem Missbrauch von Männern durch Frauen Tür und Tor. Wie soll ich widerlegen,
dass ich eine “psychische Drucksituation” herbeigeführt habe? Wie soll ich beweisen, dass ich nicht gegen den Willen der Frau den Geschlechtsverkehr vollzogen habe? Wie um Himmels willen soll ein
Mann dies beweisen?
Frauen können eifersüchtig sein, sie können wankelmütig sein, sie können boshaft sein, sie können rachsüchtig sein. Frauen können sich sogar selbst Verletzungen
zufügen, um eine behauptete Vergewaltigung zu “belegen”.
Frauen sind keine Engel.*
Und: Sie können sich sehr gut selbst wehren. Kein normaler Mann wird eine Frau auch nur anrühren, wenn sie nicht dazu bereit ist. Dazu braucht er nicht einmal Erfahrung; sein Instinkt sagt ihm,
dass jeder Versuch zwecklos ist.
Sogar im Tierreich, das kein Richter reguliert, gilt: Kein Hund, kein Löwe, kein Hirsch bedrängt eine nicht bereite Sexualpartnerin, auch wenn sein Verlangen noch so gross ist.
Obwohl diese Tiere wesentlich stärker sind als ihre Partnerinnen.
Weibliche Wesen haben im Verlaufe der Zeit gelernt, mit männlicher Begierde umzugehen, und wirksame Abwehrstrategien entwickelt. Sie brauchen keinen richterlichen Schutz.
Schon gar nicht vor dem Mann, den sie selbst gewählt haben!
Das obige Urteil ist um so absurder, als es keinen Unterschied macht zwischen dem Ehemann, einem Freund, einer Zufallsbekanntschaft und einem kranken und kriminellen Vergewaltiger.
Dies sagt mehr über die Geisteshaltung des Gerichts aus, als diesem Gremium lieb sein kann! Hier wird nämlich ganz unverblümt gesagt, dass jeder Mann ein potentieller Vergewaltiger sei!
Und dies wiederum ist eine Kernaussage des Fundamental-Feminismus.
Damit entlarven sich die Herren Richter – und um Herren handelt es sich meines Wissens in der Mehrzahl – als feminismushörige Sklaven der herrschenden Ideologie. Als Handlanger des
Unrechtsstaates.
Ein solches Gerichtsurteil kann selbstverständlich nur eines bewirken: Der Geschlechterkampf verschärft sich. Das Misstrauen zwischen den Geschlechtern nimmt weiter zu.
Beziehungsverantwortung wird in immer geringerem Masse von den Betroffenen wahrgenommen und – ganz im Sinne der feministischen Ideologie – “professionellen” Helfern und Institutionen
übertragen. Der unvollkommene Mensch und die unvollkommene Familie müssen vom Staat auf den “richtigen” Weg geführt werden, mit Strafen und Anreizen, mit Zuckerbrot und Peitsche.
Auf dass die Entmündigung des Individuums für alle Zeiten zementiert werde.
* Vgl. zum Beispiel:
Helga Schubert: “Judasfrauen. Zehn Fallgeschichten weiblicher Denunziation im Dritten Reich”
Claudia Heyne: “Täterinnen. Offene und versteckte Aggression von Frauen” |