Zwei “Fälle”

Kinder müssen geschützt werden, weil sie noch nicht urteilsfähig sind. Daran gibt es nichts zu rütteln.
Doch gleichzeitig können Kinder schlimme Anschuldigungen in die Welt setzen, die Karrieren und Leben zerstören. Wenn ein Kind in seinem Tagebuch über Inzest phantasiert, kann das dazu führen, dass ein unbescholtener Familienvater und Rechtsanwalt samtags um sieben Uhr von zehn Polizisten aus dem Schlaf gerissen und abgeführt wird (vgl. Martin Beglinger: Zum Wohl des Kindes. Wohin der falsche Vorwurf des sexuellen Missbrauchs führen kann, wenn sich dilettantische Behörden damit befassen. Eine Tragödie aus Bad Ragaz. “Weltwoche” 41/02).

Von einem ähnlich gelagerten Fall ist im “Beobachter” die Rede (Nr. 1, 6. Januar 2006, S. 40): Ein unbescholtener Familienvater wird von einem Kind der sexuellen Nötigung bezichtigt und von der Polizei terrorisiert. Trotz Freisprüchen wird er von den Opferverbänden als “Täter” behandelt.

Fazit:
Kinder sind gemäss unseren Gesetzen nicht urteilsfähig und nicht mündig, wenn sie Entscheidungen fällen, die ihren eigenen Körper, ihre Gefühle und ihr Leben betreffen.
Sie dürfen aber jederzeit Behauptungen aufstellen und geniessen als “Opfer” hohe Aufmerksamkeit und Glaubwürdigkeit – wie wenn sie erwachsen wären.
Als eigenständige Akteure sind sie “unschuldige” Kinder, die um jeden Preis vor dem Leben, wie es ist, bewahrt werden müssen, doch als vermeintliche Opfer von Männern sind sie eigenartigerweise immer mündig genug, um als Belastungszeugen absolut ernst genommen zu werden.

Die Behauptungen und Anschuldigungen, die sie aus welchen Gründen auch immer verbreiten, lösen unverzüglich, auch wenn sie völlig aus der Luft gegriffen und nichts als juvenile Phantasien und Projektionen sind, massivste Polizeiaktionen aus, die in jedem Fall dazu führen, dass ein Beschuldigter seinen Ruf, seine Familie, seine Freunde und seine Stelle verliert.
Und natürlich den Glauben an den “Rechtsstaat” Schweiz.

Es lebe der Feminismus.

Admin
Januar 2006