Beschwerde gegen die Arbeitsweise der Blauen Kommission des SPV
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Blaue Kommission hat ein Verfahren gegen mich wegen berufsschädigenden Verhaltens durchgeführt, das mit einem Ausschlussantrag endete.
Gegen den Ausschluss habe ich nichts einzuwenden, denn nach dem Vorgefallenen fühle ich mich als Physiotherapeutin im SPV ohnehin nicht mehr adäquat vertreten.
Auch die Verfahrenskosten akzeptiere ich, obwohl ich der Meinung bin, dass diese den Denunzianten auferlegt werden sollten und nicht den Angeschuldigten, denn sonst wird ein Schuldspruch praktisch
präjudiziert, und die Untersuchung steht schon zu Beginn unter einem unguten Vorzeichen.
Dieser Eindruck verstärkt sich, wenn ein Angeschuldigter nicht erfährt, wer ihn denunziert hat.
Ich habe mich trotzdem der Untersuchung der Blauen Kommission gestellt und mit guten Argumenten meine Position dargelegt. Dabei war ich, als gebürtige Irländerin, selbstverständlich
auf die Hilfe meines Mannes angewiesen, der auch alleine für die Gestaltung der beanstandeten Homepage verantwortlich ist.
Die Blaue Kommission unter der Leitung von Frau C. Spineless hat jedoch von Anfang an versucht, den Dialog nur mit mir allein zu führen, was aufgrund meiner sprachlichen Möglichkeiten
sowie meiner mangelnden Detailkenntnisse in bezug auf die Homepage schlichtweg nicht möglich war.
Die Homepage ist das Werk meines Mannes. Sie besteht aus rund 165 Seiten (60 MB). Ein kleiner Teil davon – 7 Seiten (0.4 MB) – ist meiner Physiotherapie-Praxis in Binningen gewidmet, die
ich seit über 25 Jahren erfolgreich führe.
Dieser Webauftritt ist nicht in erster Linie als Werbung gedacht; er ist eine Art Hommage meines Mannes an mich. Wenn ich Werbung betreiben müsste oder wollte, würde ich anders vorgehen.
Die Site “Shamrock.ch” ist dazu eher ungeeignet – und heisst deshalb auch nicht “physiotherapie-shamrock.ch”.
Erstens brauche ich keine Werbung, und meine Patienten sind auch von ihrer Altersstruktur her zum grössten Teil nicht “Internet-savvy”.
Zweitens müsste ein reiner Werbeauftritt in einer Landessprache erfolgen.
Drittens müsste er so beschaffen sein, dass er möglichst viele Besucher anspricht. Das ist bei “Shamrock.ch” nicht gegeben, im Gegenteil: Diese Homepage polarisiert, sie provoziert –
und genau das ist auch der Sinn dieser Site.
Ein zentrales Thema meines Mannes und somit des Hauptteils von “www.shamrock.ch” ist die Beziehung der Geschlechter in all ihren Aspekten. Ohne hier auf Details eingehen zu wollen – zur
Theorie der Site sind mehrere Texte abrufbar –, möchte ich lediglich betonen, dass darin auch der Grund für den gemeinsamen Auftritt liegt. Die Zweiteiligkeit vermittelt bereits eine wichtige
Botschaft von “Shamrock.ch”, nämlich den Toleranzgedanken, und sie ist deshalb eine conditio sine qua non der ganzen Site.
Mein Mann und ich würden die Homepage lieber vom Netz nehmen, als diese Zweiteiligkeit aufzugeben.
Wir haben versucht, diesen Sachverhalt im Dialog mit der Blauen Kommission deutlich zu machen. Das Problem hierbei war der “praxiserfahrene Strafjurist” (= Selbsteinschätzung) Dr. Drool, der
sich von Anfang an in den Vordergrund gedrängt und das Verfahren an sich gerissen hat.
Alle Briefe, die ich erhielt, stammten von ihm, nicht von Frau Spineless. Man braucht kein Linguistikstudium, um dies zu erkennen. Frau Spineless erwies sich als willfähriges Werkzeug im Dienste
des Ehemannes einer Kollegin.
Mit ihrer Unterschrift unter diese Briefe hat sie entscheidend dazu beigetragen, dass meine Achtung für den SPV auf einen Tiefstand gesunken ist.
Der formaljuristische Ton der Korrespondenz, die Wortwahl und die ominösen Prophezeiungen, die den Stil des Herrn Drool kennzeichnen, liessen von Anfang an nichts Gutes erahnen.
Die Befragung durch Herrn Drool – die anderen Kommissionsmitglieder verharrten derweil in andächtiger Stille – war denn auch eine absolute Farce.
Der Herr Staatsanwalt gefiel sich in der Rolle des Richters und bezeichnete das liebevoll zusammengestellte, hochästhetische photographische Material auf den Seiten meines Mannes ohne Umschweife
als “pornographisch”.
Deshalb überrascht mich auch sein Ausschlussantrag vom 15. April 2003 nicht mehr. Herr Drool listet ein weiteres Mal seine – auf sehr schwachen Füssen stehenden und von meinem Mann
in allen wesentlichen Punkten überzeugend entkräfteten – Argumente auf und gelangt in einer Art Zirkularschluss zur Erkenntnis, dass er von Anfang an recht gehabt hat ...
Dieser Ausgang stand ohne Zweifel von vornherein fest; das ganze Verfahren war ungefähr so fair wie ein Dienstverweigererprozess im Dritten Reich.
Lassen Sie mich hier, meine Damen und Herren, mit aller Deutlichkeit festhalten, dass dieser “Berater” des SPV dem Verband mehr Schaden zufügt, als es irgendeine Homepage könnte. Herr Drool ist
übereifrig, voreingenommen und auch menschlich seiner Aufgabe in keiner Weise gewachsen. Ausserdem ist er ein schlechter Jurist.
Wenn es um etwas Wichtigeres ginge als um eine Vereinsangelegenheit, dann würde ich alle juristischen Hebel in Bewegung setzen, um den Ausgang dieses indiskutablen Verfahrens zu korrigieren.
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